Aufruf zur Briefwahl
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- Veröffentlicht: 09. Februar 2021
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am Sonntag, den 14. März 2021, finden in Rheinland-Pfalz die Wahlen zum 18. Landtag statt.
Mit Ihrer Stimmabgabe haben Sie die Möglichkeit mitzubestimmen, wie sich der künftige Landtag in unserem Bundesland zusammensetzt.
In unserer Verwaltung laufen die Vorbereitungen zur Durchführung der Wahl wegen der Corona-Pandemie mit besonderer Beachtung. In Abstimmung mit den Gemeinden werden in den Wahllokalen umfangreiche Vorsorgemaßnahmen getroffen, um sowohl die ehrenamtlichen Wahlhelfer und Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger als aktive Wähler, entsprechend schützen zu können.
Wir glauben aber, dass der größte Schutz darin besteht, wenn wir das Wahlgeschehen soweit als möglich vor Ort begrenzen. Dies ist im Wahlverfahren durch das eingeräumte Briefwahlrecht sehr gut möglich. Aus diesem Grunde haben wir unsere Verwaltung auf eine große Anzahl von Briefwahlanträgen eingestellt und hier entsprechende Vorplanungen getroffen.
In den nächsten Tagen werden Ihnen die Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl zugestellt. Sie können dann mit diesem Schreiben die Zusendung der Briefwahlunterlagen bei unserer Verwaltung in Neuerburg per Post oder auch online über folgenden Link zur Briefwahl beantragen.
Weitere Details können Sie dem Infoblatt "Hinweis Beantragung Briefwahl in Pandemie-Zeiten" und dem Infoblatt "Wegweiser für die Briefwahl" entnehmen.
Bitte machen Sie von der Briefwahl Gebrauch und entlasten Sie die Wahllokale am Wahlsonntag in der jetzigen Phase der Corona-Pandemie. Vielen Dank!
Im Innenteil des Mitteilungsblattes finden sie weitere Informationen zur Wahl. Hier wird u.a. das Briefwahlverfahren beschrieben.
Unsere zuständigen Mitarbeiter/-innen stehen Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung.
Das Wahlrecht ist eines der wichtigsten Grundrechte in unserer Demokratie. Bitte machen Sie daher von diesem Recht Gebrauch und stimmen Sie am 14.3.2021 ab.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Moritz Petry
Bürgermeister
Bürgerinfo zum Mikrozensus: Über 20.000 Haushalte werden befragt
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- Veröffentlicht: 27. Januar 2021
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Aufgrund der Corona-Pandemie erfolgen die Befragungen bis auf Weiteres nur telefonisch. Wie bei der sonst üblichen persönlichen Befragung melden sich die Interviewerinnen und Interviewer schriftlich bei den Haushalten an und bitten um einen Rückruf zur Vereinbarung eines Interview-Termins. Alternativ besteht die Möglichkeit, online oder schriftlich Auskunft zu erteilen.
Die Interviewerinnen und Interviewer wurden sorgfältig ausgewählt, intensiv geschult und auf die Geheimhaltung verpflichtet. Unter www.mikrozensus.rlp.de/methode/ gibt es Informationen darüber, in welchen Gemeinden des Landes wann Befragungen stattfinden werden. Der Präsident des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz, Marcel Hürter, appelliert an alle ausgewählten Haushalte, bei der Mikrozensusbefragung mitzumachen. Nur so ist gewährleistet, dass zuverlässige Ergebnisse für die vielfältigen Nutzerinnen und Nutzer der Statistik aus Politik, Wissenschaft und der interessierten Öffentlichkeit bereitgestellt werden können.
Der Mikrozensus …
- ist eine so genannte Flächenstichprobe, für die nach einem mathematischen Zufallsverfahren Adressen ausgewählt werden.
- befragt die Haushalte, die in den ausgewählten Gebäuden wohnen, bis zu vier Mal innerhalb von fünf aufeinander folgenden Jahren.
- ist eine Erhebung mit gesetzlich verankerter Auskunftspflicht.
- wird durch ehrenamtlich tätige Interviewerinnen und Interviewer durchgeführt, die zur Einhaltung der Bestimmungen des Datenschutzes und der statistischen Geheimhaltung verpflichtet sind und die Befragung bei den Haushalten schriftlich ankündigen.
Büros der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel ab dem 18.01.2021 wieder geöffnet!
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- Veröffentlicht: 15. Januar 2021
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Alle Bürgerinnen und Bürger werden allerdings weiterhin darum gebeten, zu prüfen, ob ein Anliegen anstelle von persönlichen Besuchen auch telefonisch oder per E-Mail-Anfrage bearbeitet werden kann. Kontakte sollten auf ein Minimum reduziert werden.
Sollte eine persönliche Vorsprache unerlässlich sein, wird unbedingt um die Vereinbarung von Terminen gebeten.
Die Kontaktdaten der Mitarbeiter/innen finden Sie unter Organisation der Verbandsgemeinde Südeifel.
Sie können sich ebenfalls an die zentrale Telefon-Nr. 06564-69-0 wenden.
Besuchern, die Symtome wie z.B. Husten, Halsschmerzen oder eine erhöhte Temperatur aufweisen oder mit einem positiv auf Covid-19 Getesteten Kontakt hatten, ist das Betreten der Verwaltungsgebäude nicht gestattet. Alle Besucher/innen müssen sich beim Betreten der Dienstgebäude die Hände desinfizieren, einen Mund-Nasen-Schutz tragen und die Abstandsregeln einhalten.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel
Büros der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel ab dem 21.12.2020 bis auf weiteres geschlossen!
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- Veröffentlicht: 15. Dezember 2020
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Die Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung und der Südeifelwerke AöR sind telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Entsprechende Kontaktdaten finden Sie unter Organisation der Verbandsgemeinde Südeifel.
Bitte beachten Sie, dass sich die Mitarbeiter/innen der Verwaltung teilweise im Home-Office befinden.
Für die Bereiche Einwohnermeldeamt, Standesamt, Sozialamt und Wahlamt ist ein Notdienst eingerichtet.
Beim Einwohnermeldeamt können dringende unaufschiebbare Angelegenheiten nach telefonischer Anmeldung unter der Telefon-Nr. 06564-69-12250 erledigt werden. Für das Standesamt besteht in dringenden Angelegenheiten die Möglichkeit unter der Telefon-Nr. 06564-69-12230 einen Termin zu vereinbaren. Für das Sozialamt steht die Telefon-Nr. 06564-69- 12270 zur Verfügung.
In allen übrigen dringenden Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an die zentrale Telefon-Nr. 06564-69-0.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger kritisch zu prüfen, ob ein Anliegen nicht zu verschieben bzw. telefonisch oder online zu erledigen ist.
Sanierung und Modernisierung des Hallenbades Irrel - Projektstand 12/2020
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- Veröffentlicht: 03. Dezember 2020
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Die zugesagte Bundesförderung stellt die einzige Möglichkeit dar, dass im Eigentum der VG Südeifel befindliche Hallenbad Irrel zu sanieren und damit in seiner Bedeutung als Schwimmstätte für das gesamte Einzugsgebiet zu erhalten. Die VG Südeifel ist seit Jahren hoch verschuldet und als defizitäre Kommune nicht in der Lage, eine solche Maßnahme ohne entsprechende Förderung zu schultern.
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