Grundsteuerreform 2022 – Information für land- und forstwirtschaftliches Vermögen
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- Veröffentlicht: 02. August 2022
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Die Steuerverwaltung sendet im Regelfall allen Eigentümerinnen und Eigentümern von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft sowie von verpachteten Flächen (ehemals bezeichnet als Stückländereien) im August 2022 ein Informationsschreiben zu. Dieser Service dient als Hilfestellung zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts. Diesem Schreiben ist ein Datenstammblatt mit den der Steuerverwaltung vorliegenden Liegenschafts-/Geobasisdaten zum jeweiligen Grundbesitz sowie eine Erläuterung zum Ausfüllen der Erklärungen beigefügt (>> hier geht es zur Ausfüllhilfe).
Finanzämter raten, Informationsschreiben abzuwarten
Erklärungspflichtige sollten zunächst diese Ausfüllhilfe abwarten, bevor sie dem jeweils zuständigen Finanzamt alle zur Feststellung des Grundsteuerwerts erforderlichen Angaben anhand der sog. Feststellungserklärung zuleiten. Die Erklärungen sind elektronisch zu übermitteln. Dies kann kostenlos über das Steuerportal “MeinELSTER” (www.elster.de) erfolgen. Darin stehen unter der Rubrik „Grundsteuer“ der Hauptvordruck (GW 1) und die Anlagen zur Land- und Forstwirtschaft (Anlagen GW 3 und ggf. GW 3a) zur Verfügung. Nur in besonderen Ausnahmen (sog. Härtefallregelung) ist die Abgabe dieser Vordrucke in Papierform möglich. Hierüber entscheidet das zuständige Finanzamt.
Die Frist zur Abgabe der Feststellungserklärung endet am 31. Oktober 2022. Die Frist kann auf Antrag an das zuständige Finanzamt im Einzelfall verlängert werden.
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Ehrung verdienter Feuerwehrmänner der VG Südeifel im Dorfgemeinschaftshaus in Utscheid
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- Veröffentlicht: 25. Juli 2022
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Für 25-jährige Mitgliedschaft in der Feuerwehr wurden mit dem Silbernen Feuerwehrehrenzeichen ausgezeichnet:
Rudolf Gansen, FF Berkoth-Uppershausen-Scheuern

Heiko Hüsgen, FF Berscheid
Michael Fürst, FF Bollendorf
Marco Sperr, FF Echternacherbrück
Roland Bermes, FF Emmelbaum
Frank Erschfeld, FF Emmelbaum
Holger Heck, FF Ernzen
Klaus-Peter Lunkes, FF Ernzen
Christian Müller, FF Ernzen
Stephan Duplang,FF Gilzem
Michael- Leo Pelletier, FF Hommerdingen
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Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz - Danke!!!
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- Veröffentlicht: 21. Juli 2022
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Als kleines Dankschön und Auszeichnung für alle ehrenamtlich Engagierten wurde die Ehrenamtskarte in Leben gerufen. Sie soll ein Zeichen des Dankes, der Anerkennung und der Wertschätzung für besonders intensives ehrenamtliches und freiwilliges Engagement sein.
Mit ihr können alle Vergünstigungen, die die beteiligten Kommunen und das Land dafür bereitstellen oder von Dritten einwerben, landesweit genutzt werden. Der Ministerrat hat am 29. April 2014 die Einführung einer Ehrenamtskarte in Rheinland-Pfalz beschlossen.
Zur Beantragung der Ehrenamtskarte ist das Formular auf Ausstellung der landesweiten Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz auszufüllen und unterschrieben zu senden an:
Staatskanzlei Rheinland-Pfalz

Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung
Peter-Altmeier-Allee 1
55116 Mainz
Tel.: 06131 / 16-5720
Fax: 06131 / 16-4080
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Weitere Informationen zur Ehrenamtskarte, ihre Beantragung und Nutzung finden Sie unter:
https://wir-tun-was.rlp.de/de/anerkennung/ehrenamtskarte/
Schließung des Freibades AQUA – FUN in der Saison 2022
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- Veröffentlicht: 10. Mai 2022
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Sehr geehrte Gäste des Freibads AQUA-FUN Neuerburg,
leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass das Freibad in der Saison 2022 nicht öffnen kann.
Grund sind die massiven Hochwasserschäden, insbesondere an den technischen Anlagen und die derzeitigen Lieferzeiten für Bauteile, die für den Badbetrieb notwendig sind.
Trotz intensiver Bemühungen der Mitarbeiter, der beauftragen Planungsbüros und Firmen sowie der Verwaltung wird es nicht gelingen die notwendigen Sanierungen in diesem Sommer zum Abschluss zu bringen.
Wir bedauern die Situation und bitten um Verständnis!
Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel
Euer AQUA-FUN-Team
Sie haben Grundbesitzt? Jetzt Erklärung beim Finanzamt abgeben
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- Veröffentlicht: 27. April 2022
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Unterstützung der Erklärungsabgabe durch Informationsschreiben und Ausfüllhilfe

Eigentümerinnen und Eigentümer von unbebauten und bebauten Grundstücken sowie von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft einschließlich verpachteter Ländereien sind durch öffentliche Bekanntmachung des Bundesfinanzministeriums vom 30. März 2022 aufgefordert, alle zur Feststellung des Grundsteuerwerts erforderlichen Angaben nach den Verhältnissen vom Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022 anhand einer sog. Feststellungserklärung dem jeweils zuständigen Finanzamt zuzuleiten.
Die Erklärungen sind elektronisch zu übermitteln. Dies kann ab dem 1. Juli 2022 kostenlos über das Steuerportal MeinELSTER erfolgen. Nur in besonderen Ausnahmen (sog. Härtefallregelung) ist die Abgabe in Papierform möglich. Hierüber entscheidet das zuständige Finanzamt. Die Frist zur Abgabe der Feststellungserklärung endet am 31. Oktober 2022.
Finanzämter raten, zunächst Informationsschreiben abzuwarten
Als Service sendet die Steuerverwaltung Rheinland-Pfalz den Eigentümerinnen und Eigentümern von Grundbesitz im Regelfall ein Informationsschreiben zu. Diesem Schreiben sind die der Steuerverwaltung vorliegenden Liegenschafts-/Geobasisdaten zum jeweiligen Grundbesitz beigefügt (sog. Datenstammblatt; siehe nachstehende Auflistung). Vor diesem Hintergrund empfehlen die Finanzämter den Erklärungspflichtigen, zunächst diese Ausfüllhilfe abzuwarten.
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