Beantragung Personalausweis und Reisepass
- Details
- Veröffentlicht: 11. Januar 2022
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- hat persönlich zu erfolgen
- bei Minderjährigen kann die Beantragung (ohne Elternteil) erst ab 16 Jahren erfolgen
- 1 aktuelles biometrisches Passbild (Bilder, die nicht aktuell sind, müssen abgelehnt werden und der Antrag kann nicht gestellt werden!)
- der jetzige Personalausweis, (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
- zusätzlich bei Beantragung für Kinder (Kind muss anwesend sein): bei persönlichen Erscheinen nur eines Sorgeberechtigten Elternteils Einverständniserklärung (Vollmacht) und Kopie des Ausweises des abwesenden Sorgeberechtigten
- bei alleinigem Sorgerecht: Sorgerechtsbeschluss, anderen entsprechenden Nachweis über das alleinige Sorgerecht oder aktuelle Negativbescheinigung vom Jugendamt
- ggf. werden zur einmaligen Überprüfung der Namensschreibweise weitere Unterlagen (z.B. Geburts- oder Heiratsurkunde) benötigt
- Gebühren werden bei Beantragung entrichtet (EC oder Bar)
- EUR 37,00 für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
- EUR 22,80 für Antragsteller unter 24 Jahren
- EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
- Gebühren werden bei Beantragung entrichtet
- die nachträgliche Aktivierung der Online-Funktionen ist ab 01.01.2021 gebührenfrei
- Bevor der Personalausweis unter Vorlage des alten oder vorläufigen Personalausweis, persönlich abgeholt werden kann, versendet die Bundesdruckerei ein Anschreiben mit einer sogenannten -Transport PIN und einem Sperrkennwort (PIN-Brief) an die Hausanschrift der Antragstellerin/des Antragstellers. In der Regel kann der Personalausweis nach Erhalt des PIN-Briefes abgeholt werden.
- Den Online-Ausweis dürfen Sie ab Vollendung Ihres 16. Lebensjahrs verwenden. Deshalb erhalten Sie den PIN-Brief nur, wenn Sie bei der Beantragung des Personalausweises mindestens 15 Jahre und neun Monate alt sind.
- Der Empfang des PIN-Briefes ist gegenüber der zuständigen Stelle mit Unterschrift zu bestätigen. Der PIN-Brief sollte auch nach der Abholung unbedingt aufbewahrt werden.
- Mit der Abholung kann eine bevollmächtigte Person beauftragt werden. Diese muss sich ausweisen und eine schriftliche Vollmacht Abholung Personalausweis mit einer Erklärungen zum Erhalt des PIN/PUK-Briefes der Bundesdruckerei vorlegen und den alten oder vorläufigen Personalausweis mitbringen.
- Achtung: Sollten Sie den PIN-Brief nicht erhalten haben, können Sie nur persönlich den Personalausweis abholen.
- Für Personen unter 16 Jahren, die keinen PIN-Brief erhalten, findet keine schriftliche Benachrichtigung statt (Veröffentlichung der Rücklieferung erfolgt im Mitteilungsblatt)