Information vom 16.03.2020 für alle Eltern von Kindern in Kitas und Grundschulen der Verbandsgemeinde Südeifel
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- Veröffentlicht: 16. März 2020
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seit letzten Freitag (13.03.2020) hat die Landesregierung verfügt, alle Kitas und Grundschulen im Land bis zum Ende der Osterferien am 17.4.2020 zu schließen. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, die Ausbreitung des Corona-Virus auch in unserer Verbandsgemeinde mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln einzudämmen. Trotzdem werden Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer eine Notfallbetreuung in den Einrichtungen ab heute aufbauen.
Darauf zurückgreifen sollen ausschließlich Eltern, die wichtigen Berufen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung des Staates und der Grundversorgung der Bevölkerung nachgehen. Dazu zählen u.a. Angehörige von Gesundheits- und Pflegeberufen, Polizei, Justiz und JVAs, Feuerwehr, Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher oder Angestellte von Energie- und Wasserversorgung.
Eltern, die diese Notfallbetreuung in Anspruch nehmen möchten, wenden sich bitte telefonisch an die jeweilige Kita oder Schule. Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir einen geltend gemachten Anspruch sehr restriktiv prüfen müssen. Uns ist bewusst, dass die Situation jeden vor große Herausforderungen stellt.
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Gesundheitsamt des Eifelkreises rät, Veranstaltungen zu verschieben
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- Veröffentlicht: 09. März 2020
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Wichtig ist jetzt, auch Ansteckungsketten innerhalb von Deutschland und den Menschen hier zu unterbrechen. Deshalb rät das Gesundheitsamt des Eifelkreises dazu, alle Veranstaltungen, die nicht dringend erforderlich sind, in die wärmere Jahreszeit zu verschieben.
Fachleute hoffen, dass bis zum Herbst/Winter 2020, wenn die zweite Welle des Virus erwartet wird, ein Impfstoff bereitsteht. Deshalb gilt es, die erste Welle zu verhindern, wenigstens zu verzögern.
Die Kreisverwaltung bittet Vereine und Institutionen, Jahreshauptversammlungen oder Treffen zu verschieben, idealerweise in die wärmere Jahreszeit ab Mai/Juni oder den Sommer. Auch Konzerte, Theatervorführungen und andere öffentliche Veranstaltungen sollten verschoben werden.
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ÖPNV Südeifel
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- Veröffentlicht: 15. Januar 2020
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Die Grundlage der neuen Verbindungen bilden die regelmäßig montags bis sonntags verkehrenden Linien 400, 410 und 420 zwischen den Knotenpunkten Trier, Newel, Irrel, Bitburg, und Welschbillig. Ergänzt wird das Busnetz zum einen durch zusätzliche regelmäßig fahrende Busse in Richtung Biesdorf und Neuerburg sowie durch eine bessere Anbindung der kleineren, umliegenden Ortsgemeinden. Auch der VRT-RufBus kommt in einigen Teilen zum Einsatz.
Details zum neuen Busverkehr Südeifel hier
Zur Fahrplanauskunft hier
Kontaktdaten:
Verkehrsverbund Region Trier GmbH (VRT)
Deworastraße 1
54290 Trier
Tel.: 0 18 06/13 16 19*
*(20 Cent/Anruf a.d.dt. Festnetz,aus Mobilfunknetzen andere Tarife mit max. 60 Cent/Anruf)
Verabschiedungen aus dem Dienst der Verbandsgemeindeverwaltung
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- Veröffentlicht: 07. Januar 2020
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Arthur Schramen war seit dem 1. August 1972 bei der Verbandsgemeindeverwaltung beschäftigt. In seiner über 47-jährigen Betriebszugehörigkeit war er in verschiedenen Bereichen eingesetzt. Nach seiner Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten war er zunächst bei der Bau- und Wirtschaftsabteilung beschäftigt. Es folgten Stationen

Irmgard Paulus trat 2004 in den Dienst der Verbandsgemeindeverwaltung. Als Buchhalterin war sie für die kaufmännischen Betriebe der Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinden zuständig.
Bürgermeister Petry bedankte sich bei den beiden ausscheidenden Mitarbeitern für ihre langjährige betriebliche Treue zur Verbandsgemeindeverwaltung und wünschte ihnen alles Gute für ihren weiteren Lebensweg.
Den guten Wünschen schloss sich Personalratsvorsitzender Ralf Grün an. Er bedankte sich bei zukünftigen Rentnern für das gute kollegiale Miteinander in den vergangenen Jahren.
Neue Wettbewerbsrunde „startup innovativ“ 2019/ 2020
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- Veröffentlicht: 05. Dezember 2019
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Mit „startup innovativ“ werden in Rheinland-Pfalz Gründungen gefördert, die aufgrund digitaler Möglichkeiten neue innovative Geschäftsmodelle auf Basis bestehender Technologien hervorbringen, aber nicht selbst neue Technologien entwickeln (große Beispiele sind Uber, Mytaxi oder Airbnb).
Gefördert werden innovative Gründungen bis zum fünften Jahr nach dem Unternehmensstart mit mindestens 10.000 Euro bis maximal 100.000 Euro.Bewerben kann man sich bis zum 29. Februar 2020, die Bekanntgabe der Vorhaben, die eine Förderung erhalten, erfolgt im Frühjahr 2020. Das Programm ist als Wettbewerb ausgestaltet, so dass die Gründer mit der Auszeichnung „startup innovativ“ auch für sich werben können.
Weitere Informationen und das Ausschreibungsformular finden Sie auf www.gruendungsinitiative.rlp.de.