Kostenlose MeldeApp Eifel hilft lokalen Betrieben und Kunden
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- Veröffentlicht: 04. März 2021
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Die MeldeApp Eifel bietet folgende Möglichkeiten:
- Freie Termin-Slots können von den Kunden einfach online eingesehen und reserviert werden. Es entfällt umständliches Abstimmen via Telefon oder E-Mail: Der Kunde sieht sofort, welche Termine verfügbar sind und kann direkt seine Daten hinterlegen.
- Der Händler spart Zeit und Aufwand – so kann er sich voll auf seine Kunden konzentrieren.
- Das System berücksichtigt automatisch Lüftungszeiten zwischen den Terminen und eine Maximalanzahl parallel anwesender Haushalte.
- Die erfassten Daten werden datenschutzkonform vier Wochen gespeichert, um gegebenenfalls Kontaktverfolgungen durch die Gesundheitsämter zu ermöglichen. Danach werden sie automatisch gelöscht.
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Informationen über die Landtagswahl am 14. März 2021 Schutzmaßnahmen wegen der Corona-Pandemie
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- Veröffentlicht: 17. Februar 2021
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die aktuelle Corona-Pandemie und die pandemiebedingten Einschränkungen werden nach der derzeitigen Entwicklung Auswirkungen auf die am 14. März 2021 stattfindende Landtagswahl in Rheinland-Pfalz haben. Dies gilt insbesondere für die Stimmabgabe im Wahllokal, wo besondere Schutzmaßnahmen eingehalten werden müssen. Bei der Vorbereitung dieser Wahl werden alle notwendigen Vorkehrungen getroffen, um eine Gefährdung der Gesundheit sowohl der Wählerinnen und Wähler als auch der ehrenamtlichen Mitglieder der Wahlvorstände am Wahltag auszuschließen. Dazu zählen u. a. folgende Maßnahmen:
- In den Wahlräumen und deren unmittelbaren Zugängen besteht die Verpflichtung, eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine Maske des Standards KN95/N95 oder FFP2 zu tragen. Eine Ausnahme von dieser Maskenpflicht gilt nur für die Personen, die durch ein ärztliches Gutachten eine Befreiung von der Maskenpflicht nachweisen können. Im Wahlraum werden medizinische Masken für die Fälle vorgehalten, in denen Wählerinnen und Wähler eine vorgeschriebene Maske vergessen haben.
- Die Wahlräume wurden sorgfältig ausgewählt und eingerichtet. Es ist organisatorisch gewährleistet, dass der einzuhaltende Mindestabstand zwischen Wählerinnen und Wählern eingehalten werden kann.
- Alle kontaktierten Oberflächen der Wahlräume - insbesondere die Wahlkabinen und die Wahlurne - werden regelmäßig und gründlich gereinigt.
- Für die Stimmabgabe liegen in den Wahlkabinen grundsätzlich Schreibstifte bereit. Entweder werden die Stifte nach jeder Benutzung gereinigt oder jede Wählerin oder jeder Wähler erhält einen neuen und unbenutzten Schreibstift. Um jedes Infektionsrisiko auszuschließen, können Sie allerdings auch einen eigenen Stift zur Kennzeichnung des Stimmzettels verwenden.
Da die aktuelle Corona-Pandemie eine besondere Ausnahmesituation ist, weisen wir insbesondere nochmals auf die Möglichkeit der Briefwahl hin.
Wie funktioniert die Briefwahl?
Wenn Sie sich für die Briefwahl entscheiden, müssen Sie dies beantragen.
Die Rückseite der Wahlbenachrichtigung enthält einen Wahlscheinantrag, der – unterschrieben – bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel abgegeben oder in einem Briefumschlag dorthin gesendet wird. Der Antrag kann auch persönlich oder online gestellt werden.
Wir bitten Sie, wenn irgendwie möglich, den Postweg, die E-Mail oder die Website der Verwaltung Online-Wahlschein für die Beantragung der Briefwahl zu nutzen!
Die Mitarbeiter/-innen der Verbandsgemeindeverwaltung stehen Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung.
Aufruf zur Briefwahl
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- Veröffentlicht: 09. Februar 2021
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am Sonntag, den 14. März 2021, finden in Rheinland-Pfalz die Wahlen zum 18. Landtag statt.
Mit Ihrer Stimmabgabe haben Sie die Möglichkeit mitzubestimmen, wie sich der künftige Landtag in unserem Bundesland zusammensetzt.
In unserer Verwaltung laufen die Vorbereitungen zur Durchführung der Wahl wegen der Corona-Pandemie mit besonderer Beachtung. In Abstimmung mit den Gemeinden werden in den Wahllokalen umfangreiche Vorsorgemaßnahmen getroffen, um sowohl die ehrenamtlichen Wahlhelfer und Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger als aktive Wähler, entsprechend schützen zu können.
Wir glauben aber, dass der größte Schutz darin besteht, wenn wir das Wahlgeschehen soweit als möglich vor Ort begrenzen. Dies ist im Wahlverfahren durch das eingeräumte Briefwahlrecht sehr gut möglich. Aus diesem Grunde haben wir unsere Verwaltung auf eine große Anzahl von Briefwahlanträgen eingestellt und hier entsprechende Vorplanungen getroffen.
In den nächsten Tagen werden Ihnen die Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl zugestellt. Sie können dann mit diesem Schreiben die Zusendung der Briefwahlunterlagen bei unserer Verwaltung in Neuerburg per Post oder auch online über folgenden Link zur Briefwahl beantragen.
Weitere Details können Sie dem Infoblatt "Hinweis Beantragung Briefwahl in Pandemie-Zeiten" und dem Infoblatt "Wegweiser für die Briefwahl" entnehmen.
Bitte machen Sie von der Briefwahl Gebrauch und entlasten Sie die Wahllokale am Wahlsonntag in der jetzigen Phase der Corona-Pandemie. Vielen Dank!
Im Innenteil des Mitteilungsblattes finden sie weitere Informationen zur Wahl. Hier wird u.a. das Briefwahlverfahren beschrieben.
Unsere zuständigen Mitarbeiter/-innen stehen Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung.
Das Wahlrecht ist eines der wichtigsten Grundrechte in unserer Demokratie. Bitte machen Sie daher von diesem Recht Gebrauch und stimmen Sie am 14.3.2021 ab.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Moritz Petry
Bürgermeister
Bürgerinfo zum Mikrozensus: Über 20.000 Haushalte werden befragt
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- Veröffentlicht: 27. Januar 2021
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Aufgrund der Corona-Pandemie erfolgen die Befragungen bis auf Weiteres nur telefonisch. Wie bei der sonst üblichen persönlichen Befragung melden sich die Interviewerinnen und Interviewer schriftlich bei den Haushalten an und bitten um einen Rückruf zur Vereinbarung eines Interview-Termins. Alternativ besteht die Möglichkeit, online oder schriftlich Auskunft zu erteilen.
Die Interviewerinnen und Interviewer wurden sorgfältig ausgewählt, intensiv geschult und auf die Geheimhaltung verpflichtet. Unter www.mikrozensus.rlp.de/methode/ gibt es Informationen darüber, in welchen Gemeinden des Landes wann Befragungen stattfinden werden. Der Präsident des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz, Marcel Hürter, appelliert an alle ausgewählten Haushalte, bei der Mikrozensusbefragung mitzumachen. Nur so ist gewährleistet, dass zuverlässige Ergebnisse für die vielfältigen Nutzerinnen und Nutzer der Statistik aus Politik, Wissenschaft und der interessierten Öffentlichkeit bereitgestellt werden können.
Der Mikrozensus …
- ist eine so genannte Flächenstichprobe, für die nach einem mathematischen Zufallsverfahren Adressen ausgewählt werden.
- befragt die Haushalte, die in den ausgewählten Gebäuden wohnen, bis zu vier Mal innerhalb von fünf aufeinander folgenden Jahren.
- ist eine Erhebung mit gesetzlich verankerter Auskunftspflicht.
- wird durch ehrenamtlich tätige Interviewerinnen und Interviewer durchgeführt, die zur Einhaltung der Bestimmungen des Datenschutzes und der statistischen Geheimhaltung verpflichtet sind und die Befragung bei den Haushalten schriftlich ankündigen.
Büros der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel ab dem 18.01.2021 wieder geöffnet!
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- Veröffentlicht: 15. Januar 2021
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Alle Bürgerinnen und Bürger werden allerdings weiterhin darum gebeten, zu prüfen, ob ein Anliegen anstelle von persönlichen Besuchen auch telefonisch oder per E-Mail-Anfrage bearbeitet werden kann. Kontakte sollten auf ein Minimum reduziert werden.
Sollte eine persönliche Vorsprache unerlässlich sein, wird unbedingt um die Vereinbarung von Terminen gebeten.
Die Kontaktdaten der Mitarbeiter/innen finden Sie unter Organisation der Verbandsgemeinde Südeifel.
Sie können sich ebenfalls an die zentrale Telefon-Nr. 06564-69-0 wenden.
Besuchern, die Symtome wie z.B. Husten, Halsschmerzen oder eine erhöhte Temperatur aufweisen oder mit einem positiv auf Covid-19 Getesteten Kontakt hatten, ist das Betreten der Verwaltungsgebäude nicht gestattet. Alle Besucher/innen müssen sich beim Betreten der Dienstgebäude die Hände desinfizieren, einen Mund-Nasen-Schutz tragen und die Abstandsregeln einhalten.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel