An- und Ummelden im Einwohnermeldeamt
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- Veröffentlicht: 23. März 2020
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Das Formular zur An- und Abmeldung des Wohnsitzes finden Sie hier
(auch Ummeldung innerhalb der VG und bei der Abmeldung ins Ausland)
Mitzubringen sind für alle zuziehenden Personen:
- gültiger Personalausweis und/oder Reisepass/Identitätskarte, ggfs. Geburtsurkunde im Original
- Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter/Eigentümer oder bei Eigentum als Eigenerklärung vollständig ausgefüllt und unterschrieben
- bei Zuzug aus dem Ausland: eine aktuelle Abmeldebestätigung mit Angabe des Familienstandes bzw. eine aktuelle Meldebescheinigung
mit Angabe des Familienstandes (sollte die bisherige Wohnung im Ausland beibehalten werden)
- Angabe der letzten Wohnung im Inland (sollte nach Wegzugs ins Ausland, bereits ein Wohnsitz in der Vergangenheit in Deutschland bestanden haben)
- ggfls. internationale Geburts-,Heirats- und/oder Scheidungsurkunde zum Nachweis der Personenstandsdaten
- Bei Zuzug mit minderjährigen Kindern (U16): Bei vorliegenden alleinigem Sorgerecht für Ihre Kinder, benötigen wir eine entsprechende Bestätigung über
das alleinige Sorgerecht, andernfalls die Einverständniserklärung vom Kindesvater/Kindesmutter ausgefüllt und unterschrieben
- Passkopie Kindesvater/Kindesmutter
- Kinder ab dem 16. Lebensjahr haben eine eigene Anmeldepflicht
Das Formular zur Wohnungsgeberbescheinigung finden Sie hier
Das Formular zur Einverständniserklärung Umzug minderjähriger Kinder finden Sie hier
Das Formular zur Vollmacht zur Anmeldung des Wohnsitzes finden Sie hier