Bürgerinfo zum Mikrozensus: Über 20.000 Haushalte werden befragt
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- Veröffentlicht: 27. Januar 2021
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Aufgrund der Corona-Pandemie erfolgen die Befragungen bis auf Weiteres nur telefonisch. Wie bei der sonst üblichen persönlichen Befragung melden sich die Interviewerinnen und Interviewer schriftlich bei den Haushalten an und bitten um einen Rückruf zur Vereinbarung eines Interview-Termins. Alternativ besteht die Möglichkeit, online oder schriftlich Auskunft zu erteilen.
Die Interviewerinnen und Interviewer wurden sorgfältig ausgewählt, intensiv geschult und auf die Geheimhaltung verpflichtet. Unter www.mikrozensus.rlp.de/methode/ gibt es Informationen darüber, in welchen Gemeinden des Landes wann Befragungen stattfinden werden. Der Präsident des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz, Marcel Hürter, appelliert an alle ausgewählten Haushalte, bei der Mikrozensusbefragung mitzumachen. Nur so ist gewährleistet, dass zuverlässige Ergebnisse für die vielfältigen Nutzerinnen und Nutzer der Statistik aus Politik, Wissenschaft und der interessierten Öffentlichkeit bereitgestellt werden können.
Der Mikrozensus …
- ist eine so genannte Flächenstichprobe, für die nach einem mathematischen Zufallsverfahren Adressen ausgewählt werden.
- befragt die Haushalte, die in den ausgewählten Gebäuden wohnen, bis zu vier Mal innerhalb von fünf aufeinander folgenden Jahren.
- ist eine Erhebung mit gesetzlich verankerter Auskunftspflicht.
- wird durch ehrenamtlich tätige Interviewerinnen und Interviewer durchgeführt, die zur Einhaltung der Bestimmungen des Datenschutzes und der statistischen Geheimhaltung verpflichtet sind und die Befragung bei den Haushalten schriftlich ankündigen.
Büros der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel ab dem 18.01.2021 wieder geöffnet!
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- Veröffentlicht: 15. Januar 2021
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Alle Bürgerinnen und Bürger werden allerdings weiterhin darum gebeten, zu prüfen, ob ein Anliegen anstelle von persönlichen Besuchen auch telefonisch oder per E-Mail-Anfrage bearbeitet werden kann. Kontakte sollten auf ein Minimum reduziert werden.
Sollte eine persönliche Vorsprache unerlässlich sein, wird unbedingt um die Vereinbarung von Terminen gebeten.
Die Kontaktdaten der Mitarbeiter/innen finden Sie unter Organisation der Verbandsgemeinde Südeifel.
Sie können sich ebenfalls an die zentrale Telefon-Nr. 06564-69-0 wenden.
Besuchern, die Symtome wie z.B. Husten, Halsschmerzen oder eine erhöhte Temperatur aufweisen oder mit einem positiv auf Covid-19 Getesteten Kontakt hatten, ist das Betreten der Verwaltungsgebäude nicht gestattet. Alle Besucher/innen müssen sich beim Betreten der Dienstgebäude die Hände desinfizieren, einen Mund-Nasen-Schutz tragen und die Abstandsregeln einhalten.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel
Büros der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel ab dem 21.12.2020 bis auf weiteres geschlossen!
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- Veröffentlicht: 15. Dezember 2020
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Die Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung und der Südeifelwerke AöR sind telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Entsprechende Kontaktdaten finden Sie unter Organisation der Verbandsgemeinde Südeifel.
Bitte beachten Sie, dass sich die Mitarbeiter/innen der Verwaltung teilweise im Home-Office befinden.
Für die Bereiche Einwohnermeldeamt, Standesamt, Sozialamt und Wahlamt ist ein Notdienst eingerichtet.
Beim Einwohnermeldeamt können dringende unaufschiebbare Angelegenheiten nach telefonischer Anmeldung unter der Telefon-Nr. 06564-69-12250 erledigt werden. Für das Standesamt besteht in dringenden Angelegenheiten die Möglichkeit unter der Telefon-Nr. 06564-69-12230 einen Termin zu vereinbaren. Für das Sozialamt steht die Telefon-Nr. 06564-69- 12270 zur Verfügung.
In allen übrigen dringenden Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an die zentrale Telefon-Nr. 06564-69-0.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger kritisch zu prüfen, ob ein Anliegen nicht zu verschieben bzw. telefonisch oder online zu erledigen ist.
Sanierung und Modernisierung des Hallenbades Irrel - Projektstand 12/2020
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- Veröffentlicht: 03. Dezember 2020
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Die zugesagte Bundesförderung stellt die einzige Möglichkeit dar, dass im Eigentum der VG Südeifel befindliche Hallenbad Irrel zu sanieren und damit in seiner Bedeutung als Schwimmstätte für das gesamte Einzugsgebiet zu erhalten. Die VG Südeifel ist seit Jahren hoch verschuldet und als defizitäre Kommune nicht in der Lage, eine solche Maßnahme ohne entsprechende Förderung zu schultern.
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Adventstombola der VG-Jugendarbeit - Jetzt mitmachen!
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- Veröffentlicht: 25. November 2020
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